Abschnittsübersicht

    • Um das Ziel einer sichereren Medikation im Pflegeheim zu erreichen, ist es nötig, dass alle Fachpersonen (Pflegepersonen, Ärzte, Apothekerinnen etc.) gut zusammenarbeiten. Der betreffende Bewohner und seine Angehörigen werden dabei mit einbezogen. Dies setzt voraus, dass alle ihre Aufgaben kennen und erfüllen. Im Folgenden sind Ihre Aufgaben als Pflegefachperson oder FaGe detailliert erläutert.

    • Überprüfen

      Damit die Medikation für die Bewohnerinnen im Pflegeheim sicherer ist, soll sie alle sechs Monate und in definierten Situationen durch die Ärztin und ggf. den Apotheker überprüft werden. Die Pflegefachperson meldet jede dieser Situationen der Ärztin, sobald sie davon Kenntnis erhält.

      Definierte Situationen sind:

      • Neueintritt im Heim
      • Jede klinisch relevante Veränderung des Allgemeinzustandes, der Vitalparameter oder Laborwerte
      • Jeder Wiedereintritt nach einem Spitalaufenthalt
      • Neuverordnungen durch beigezogene Spezialistinnen / Fachärzte
      • Hinweise einer Fachperson (z.B. Pflegefachperson, Apothekerin, Spezialistin), dass eine Überprüfung aufgrund von Sicherheitsbedenken sinnvoll ist
      • Wenn eine Überprüfung verordnet ist

    • Beobachten

      Das Pflegepersonal kennt die Heimbewohner häufig besser als die Ärztin. Folgende Beobachtungen des Pflegepersonals sind für eine gute Medikationsüberwachung wichtig:

      • Beobachtungen zum Gesundheitszustand und zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, z.B. Blutdruckentgleisung, Verwirrtheit, sonstige neue Symptome
      • Beobachtungen von Schwierigkeiten bei der Einnahme der Medikamente, z.B. zu grosse Tabletten, Verweigerung der Medikation, Schluckbeschwerden

       

      Blutdruck Messung und Dokumentation


    • Dokumentieren

      Die zuständige Pflegefachperson dokumentiert diese Beobachtungen, leitet sie an den Arzt weiter und bringt ihr Wissen zu möglichen Problemlösungen mit ein.

      Checkliste

      Besonders zu beachten:

      • Wirkung von abgegebenen Medikamenten überprüfen und dokumentieren.
      • Rückmeldung an den Arzt, wenn Bewohner zum Einnahmezeitpunkt regelmässig schlafen.
      • Reservemedikamente dürfen bei Bedarf in vollem Umfang gegeben werden.
      • Selbständige Einnahme von nicht verordneten Präparaten (z.B. Magnesium, Nahrungsergänzungen, pflanzliche Medikamente) der Ärztin melden.